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DF Werkzeugservice

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

 

§1   Allgemeines

Die Vermietung von Werkzeugen, Maschinen und Zubehör (nachfolgend „Mietsache“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn DF Werkzeugservice die Vermietung vorbehaltlos ausführt.

 

§2   Mietgegenstand

Die Mietsache wird dem Mieter zum sachgerechten, ordnungsgemäßen und sorgfältigen Gebrauch überlassen. Durch das Unterschreiben des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache unbeschädigt, ordnungsgemäß inklusive der Bedienungsanleitung erhalten hat. Des Weiteren wird durch die Unterschrift bestätigt, dass der Mieter auf die Handhabung des Gerätes und die geltenden Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine neuwertige Mietsache. Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge können nach den aktuellen Preislisten zugekauft oder mitgemietet werden.

Erkennbare Mängel oder Beschädigungen der Mietsache bei der Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietzeitraums in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Für den Mietzeitraum ist eine Mietkaution entsprechend der aktuellen Preislisten zu hinterlegen. Der Vermieter kann Gegenansprüche mit der Kaution verrechnen.

 

§3   Mietvertrag

Bei Abholung einer Maschine wird der Mietvertrag ausgefüllt, in dem die vermietete(n) Maschine(n) sowie mitgemietetes Zubehör aufgeführt werden, außerdem wird darauf der Rückgabezeitpunkt festgelegt. Vor der Übergabe werden im Beisein des Mieters Angaben zum Zustand der gemieteten Werkzeuge ausgefüllt. Anhand dieses Mietvertrags werden bei der Rückgabe eventuelle Reinigungs- und Instandsetzungsgebühren erhoben. Der Mietvertrag wird sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe vom Mieter und Vermieter unterschrieben. Der Mietvertrag verbleibt beim Vermieter, auf Wunsch kann dem Mieter eine Kopie ausgehändigt werden.

 

§4   Rückgabe

Der genaue Rückgabezeitpunkt wird bei Abholung der Maschine auf dem Mietvertrag festgelegt. Der Mieter hat die Mietsache betriebsbereit, geladen und gereinigt mit vollständigem Zubehör beim Vermieter abzugeben.

Wird die Mietsache nicht in diesem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die Mängel zu beseitigen und sowohl Instandsetzungs- und Reinigungskosten als auch die Zeit der Instandsetzung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen.

Erfolgt die Rückgabe verspätet durch Verschulden des Mieters, muss für jede angebrochenen 4 Stunden Verspätung zusätzlich der Feierabendtarif FT entrichtet werden. Eine telefonische Tarifumbuchung zu günstigeren Konditionen ist unter der auf dem Mietvertrag und auf den Beschriftungen der Mietsachen angegebenen Telefonnummer möglich. Wird ein späterer Rückgabezeitpunkt auf Wunsch des Vermieters festgelegt, fallen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten an.

 

§5   Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen. Die Mietsache darf nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel benutzt werden.

Die Mietsache darf nur mit den zugelassenen Betriebsstoffen betrieben werden und ist vor Überbeanspruchung zu schützen.

Die Mietsache ist vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesener Personen und Kindern zu schützen. Die Mietsache darf nicht länger als eine Stunde unbeaufsichtigt in einem abgeschlossenen Fahrzeug gelagert werden. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

§6   Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder auf eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind. In letzterem Falle ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus den Produkthaftungsgesetz. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.

 

§7   Schadensfall / Verlust

Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache nach den gesetzlichen Vorschriften. Schäden und Verluste sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens aber bei der Rückgabe der Mietsache mitzuteilen.

Verlustpauschale (VP)

Die Verlustpauschale kann direkt bei der Rückgabe für defekte oder verlorene Zubehöre entrichtet werden. Dies beschränkt den Aufwand sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter.

Bei Werkzeugsätzen gilt die Defekt- und Verlustpauschale jeweils für ein einzelnes Werkzeug.

 

§8   Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von DF Werkzeugservice, falls der Mieter Unternehmer ist.

Die allgemeinen Mietbedingungen gibt es auch zum Download.

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